Bis zu 4.180 € Förderung pro Person — wir prüfen, beantragen, bauen.
Sie geben uns Ihre Daten online, wir machen den Rest: Selbstcheck, Anspruchsprüfung, Antrag bei der Pflegekasse, Umbau — alles aus einer Hand in Hamburg.
Selbstcheck machen
Wie barrierefrei ist Ihr Bad und Ihre Wohnung wirklich? In 27 Fragen zur ehrlichen Einschätzung — pro Bereich eine Ampel-Auswertung mit konkreten Verbesserungsvorschlägen.
Selbstcheck startenAnspruch prüfen
Sind die Voraussetzungen für eine Förderung der Pflegekasse bei Ihnen erfüllt? Sechs Fragen zu Pflegegrad, Wohnsituation und Krankenkasse — sofortige Einschätzung mit möglicher Fördersumme.
Anspruch prüfenVollmacht erstellen
Beauftragen Sie uns mit der Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse. Geben Sie Ihre Daten ein, laden Sie das fertige Vollmachts-PDF herunter, unterschreiben und senden zurück. Wir übernehmen den Rest.
Vollmacht erstellenLieber auf Papier?
Laden Sie unsere druckbare Checkliste herunter. Gehen Sie sie in Ruhe zuhause durch und bringen Sie das ausgefüllte Blatt zum Beratungstermin mit.
So einfach ist der Weg zum Umbau
Vier Schritte vom ersten Klick bis zum fertigen Bad — wir begleiten Sie durch jeden davon.
Selbstcheck oder Anspruchs-Check
Sie klicken sich durch unseren Online-Check und bekommen sofort eine erste Einschätzung per Ampel und Mail.
Kostenloses Beratungsgespräch
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, vereinbaren einen Vor-Ort-Termin. Ohne Verpflichtung.
Antrag bei der Pflegekasse
Mit Ihrer Vollmacht stellen wir den Antrag, reichen Kostenvoranschlag und Skizzen ein und kümmern uns um die Rückfragen.
Umbau und schlüsselfertige Übergabe
Nach Bewilligung beginnen wir mit dem Umbau — termingerecht, dokumentiert und mit kompletter Abschluss-Übergabe.
Häufige Fragen zum Barrierefrei-Service
Anspruch hat jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause gepflegt wird (nicht stationär). Die Maßnahme muss die Pflege erleichtern oder die selbstständige Lebensführung wieder ermöglichen. Bei der TK ist zusätzlich eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes oder einer Fachpflegekraft nötig.
Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person und pro Maßnahme. Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Personen im selben Haushalt, erhöht sich der Höchstbetrag auf maximal 16.720 Euro (Stand 2026, § 40 Abs. 4 SGB XI).
Sie bekommen sofort auf der Seite und zusätzlich per E-Mail eine Auswertung mit Ampel-Bewertung pro Bereich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück und bieten Ihnen einen kostenlosen, unverbindlichen Beratungstermin bei Ihnen vor Ort an.
Eine pauschale Frist für die Entscheidung über den Wohnumfeld-Antrag gibt es nicht — meist entscheidet die Pflegekasse innerhalb von vier bis sechs Wochen nach vollständiger Antragstellung. Wichtig: Der Antrag muss VOR Beginn der Umbau-Arbeiten gestellt sein.
Bezuschusst werden bauliche Eingriffe (z. B. bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Schwellen entfernen, Treppenlift), individuell hergestellte oder umgebaute Möbel (z. B. unterfahrbare Küchen-Arbeitsflächen) und unter bestimmten Voraussetzungen auch Umzugskosten in eine behindertengerechte Wohnung. Nicht bezuschusst werden Umzüge ins Pflegeheim.
Rufen Sie uns einfach unter 040 / 512 036 45 an oder laden Sie unsere Checkliste herunter, gehen Sie sie zuhause durch und bringen Sie das Blatt zum Beratungstermin mit. Wir machen den Rest persönlich mit Ihnen.
Sie wollen lieber direkt mit uns sprechen?
Rufen Sie uns unter 040 / 512 036 45 an oder vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
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